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Zum Thema Vertragsschluss sind kürzlich drei wichtige Vorentscheide ("auto") des TS ergangen: Mit zwei, am 17.2.1998 ergangenen Beschlüssen zum selben Thema legte der TS fest, dass ein mehrfacher, gegenseitiger Schriftwechsel zwischen den Parteien geeignet ist, einen Vertrag abzuschließen (Arts.18-19CISG). 20Nicht ausreichend ist dies allerdings, um den Schluss zu ziehen, dass der Vertrag auch eine Klausel umfasst, die jeden Rechtsstreit zwischen den Parteien der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellen würde.¾hnliche Anmerkungen macht sodann der TS in einem weiteren, am 26.5.1998datierten Vorentscheid.2. Mit Entscheid vom 28.1.2000hat der TS in geschickter Weise beschlossen, dass der Versand einer Fax-Mitteilung, in welchem eine Vertragspartei um Lieferung der Waren nachsucht, die Annahme einer voran gehenden Offerte darstellt.Der TS hat in der Folge irrtümlicherweise anstelle von Art. 8 CISG die Vertragsauslegungsregeln des innerspanischen Rechts angewandt. 21Dennoch war das Urteil des TS im Ergebnis richtig: "Marín Palomares, S.L." hat bei der Firma "Internationale Jute Maatschappij" 800.000Jutetüten für einen Preis von USD 55.90 pro 100 Stück bestellt.Nach Abschluss des Vertrages,