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Die Einführung einer neuen Krankenhausplanung anhand von Leistungsgruppen ist ein wesentlicher Bestandteil der derzeitigen Krankenhausstrukturreform. Vorgaben zur Strukturqualität (und ggf. Prozessqualität) für jede Leistungsgruppe sollen zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und für Patientinnen und Patienten sicheren medizinischen Versorgung beitragen. Dem Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (im Folgenden: KHVVG-Entwurf [BT-Drucksache 20/11854 vom 17.06.2024]) zufolge wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für jede Leistungsgruppe Qualitätskriterien festzulegen, die insbesondere Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität beinhalten. Erbringen Krankenhäuser mindestens eine Leistung aus einer Leistungsgruppe, haben sie die für diese Leistungsgruppe festgelegten Qualitätskriterien zu erfüllen. Diese Qualitätskriterien umfassen ■ die Erbringung verwandter Leistungsgruppen, ■ die sachliche Ausstattung, ■ die personelle Ausstattung und ■ sonstige Struktur- und Prozesskriterien. Ferner sollen Regelungen festgelegt werden, wann die Einhaltung der Qualitätskriterien in Kooperationen und Verbünden, insbesondere mit Leistungserbringern der vertragsärztlichen Versorgung oder Krankenhäusern, zulässig ist. Weiterhin soll festgelegt werden, für welche Leistungsgruppen in Einzelfällen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung von den Qualitätskriterien abgewichen werden kann. Schließlich sollen die Qualitätskriterien den aktuellen Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen (Evidenzbasierung).
Published in: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft eBooks