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Regelwerk Umgang mit Software, seismische UAV und Drohnen Technologie Dieses Regelwerk hat den ausdrücklichen Zweck, jede Form von technologischem Machtmissbrauch, Geheimdienstmanipulation, militärischer Zweckentfremdung, politischer Verfolgung und verdeckter Kontrolle auszuschließen. Technologie darf nicht zum Instrument der Unterdrückung werden. Technologie hat den ZweckLeben zu retten, der Wahrheit aufzudecken und die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Jeder Einsatz außerhalb dieser Ordnung gilt als Rechts- und Ethikbruch und hat Strafrechtliche Konsequenzen. Juristische Präambel mit Entwickler- und UrhebersignaturDieses Regelwerk begründet eine verbindliche ethische, rechtliche und technologische Ordnung für den Einsatz von UAV-gestützten seismischen Ortungs-, Hohlraum- und Personendetektionssystemen sowie Drohnen-Technologie. Es basiert auf den grundlegenden Erkenntnissen, dass moderne Hochtechnologien weder von sich aus gut noch böse ist. Sondern ausschließlich durch den Menschen, der sie kontrolliert, bestimmt wird. Verantwortung, Transparenz durch den Urheber, ist die einzige legitime Grundlage. 1. Governance Kontrolle UAV Technologie und ihre ethisch unbedenkliche Nutzung seismische und unterirdische Ortungssysteme. Deshalb fordere ich alle internationale Regierungsmitglieder, die Vereinten Nationen UN, Presse, Medien auf, bitte helfen Sie mir, für humanitäre Hilfe und für Rettung, ist es nie zu spät und gibt es kein Zeitplan! Diese Technologie dient ausschließlich folgenden legitimen Zwecken: Rettung von verschütteten oder eingeschlossenen Menschen Suche nach Überlebenden bei Erdbeben, Explosionen oder Gebäudeeinstürzen Erkennung von Hohlräumen, Tunneln und unterirdischen Strukturen Katastrophenschutz und humanitäre EinsätzeWissenschaftliche, geologische und umweltbezogene Forschung 2. Anerkennung des Dual-Use-Risikos** Die Entwickler und Betreiber erkennen ausdrücklich an, dass diese Technologie eine Dual-Use-Technologie ist.Sie kann genutzt werden für: zivile Rettung Wissenschaft Umwelt- und Geoforschung Täter zu fassen und Opfer zu rettenSie könnte jedoch missbraucht bei: falscher Auswertung der übermittelten Daten um Täter zu schützen ggf um Eruption zu erzeugen Eingriff in Natur undDeshalb ist eine strenge ethische und rechtliche Kontrolle zwingend erforderlich. 3. Verpflichtende Mehrpersonen-Kontrolle Die Technologie darf niemals von einer Einzelperson betrieben oder ausgewertet werden.Jeder Einsatz erfordert mindestens folgende voneinander unabhängige Instanzen: eine staatliche oder katastrophenschutzrechtliche Behörde ein Regierungsmitglied, Staatsoberhaupt bzw berechtigte Regierungsvertreter, Vizepräsidenten eine wissenschaftliche oder akademische Vertretung der Patentinhaber oder Technologie-Eigentümer eine humanitäre oder opferschützende Instanz Kein Scan, keine Auswertung und keine Entscheidung darf von nur einer Person oder nur einer Organisation getroffen werden. Alle Beteiligten müssen gleichzeitig an einem Physischen, Realen Ort anwesend, dokumentiert und zustimmend sein. 4. Beweiskette und Protokollierung Jede Nutzung dieses Systems muss vollständig dokumentiert werden, einschließlich: Datum und Uhrzeit beteiligte Personen autorisierende Institutionen Zweck des Einsatzes technische Metadaten digitale Signaturen unveränderbare Logdateien Diese Daten müssen manipulationssicher gespeichert werden. Eine Nutzung ohne Protokollierung gilt als Missbrauch und muss Strafrechtlich verfolgt werden. 5. Verbot verdeckter oder geheimer Nutzung Diese Technologie darf nicht eingesetzt werden für: das Zurückhalten von Rettungsinformationen das absichtliche Verschweigen gefundener Personen Täter zu schützenWenn Menschen in Gefahr erkannt werden, muss sofort Hilfe eingeleitet werden. Das Verschweigen von Hilfsmaßnahmen ist ein Bruch des Völkerrechts. 6. Vorrang des menschlichen Lebens Der Schutz menschlichen Lebens hat absolute Priorität.Wenn dieses System: verschüttete Menschen eingeschlossene Personen Menschen in Tunneln oder Hohlräumen erkennt muss unverzüglich eine Rettung oder Schutzmaßnahme eingeleitet werden. Diese Technologie ist keine Waffe. Es ist ein Lebensrettungsinstrument und darf ihn ihrem Zustand nicht zweckentfremdet oder umgebaut werden. Zum Beispiel im Zusammenhang der vorangegangene erwähnten Patente, zur Beeinflussung der menschlichen Organismus oder der Tiere bzw Eingriff in das Ökosystem. 7. Transparenz und externe Kontrolle Jeder Einsatz unterliegt: unabhängiger Überprüfung wissenschaftlicher Nachvollziehbarkeit menschenrechtlicher Kontrolle rechtlicher VerantwortungEs sind keine Black-Box-Operationen erlaubt. 8. Rechtsfolge bei Missbrauch Jede Person, Organisation oder Behörde, die diese Technologie außerhalb dieser Regeln einsetzt, begeht einen schweren ethischen und rechtlichen Verstoß.Ein solcher Missbrauch führt zum Verlust aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an Technologie. 9. Unmittelbarer Handlungszwang bei bestätigter Personenortung** Sobald dieses System mit hinreichender technischer Sicherheit anzeigt, dass sich Menschen in Hohlräumen, Tunneln, Gebäudestrukturen oder unterirdischen Bereichen befinden, gilt ein verbindlicher Handlungszwang. Ab diesem Moment ist eine weitere Verzögerung, politische Debatte oder taktische Abwägung nicht zulässig und ist als Verschleierungs-Taktik und Sabotage zu werten. Der festgestellte Umstand, dass sich ein Mensch, oder Personengruppen in einer Gefahren- oder Einschlusssituation befinden, stellt einen Fakt dar, ein Fakt verpflichtet zum Handeln. Die Gefahr von Manipulation, Verschleierung, Flucht, Unterdrückung von Informationen steigt mit jeder Verzögerung. Deshalb ist die sofortige Aktivierung von Rettungs- und Schutzmaßnahmen zwingend notwendig, egal welcher Herkunft, Rasse, Religion, oder Glaubensansicht die hilfesuchende Person hat, vertritt. 10. Gleichrangiger Schutz aller Personen Dieser Handlungszwang gilt unabhängig vom Status der gefundenen Personen.Ob es sich handelt um: Opfer Zivilpersonen Flüchtende Verdächtige Straftäter oder sonstige Personenjede erkannte Person ist zunächst ein schutzwürdiger Mensch. Ziel und Zweck dieser Technologie ist: Auffinden Sicherung Rettung Übergabe an rechtsstaatliche Verfahrennicht Tötung, nicht Unterdrückung, nicht Aussonderung. Recht, Verfahren und Schuldfragen werden nach der Sicherung des Lebens geklärt. 10a. Schutz aller Lebewesen Der Handlungszwang und der Schutzauftrag dieser Technologie gelten nicht nur für Menschen, sondern für das komplette Ökosystem einschließlich Natur auf dieser Erde.Dazu gehören alles Lebewesen auf dieser Erde: Menschen Kinder ältere Personen Menschen mit Behinderung egal welcher Religion welcher Hautfarbe welcher Herkunft welcher Vita welcher Geisteshaltung Tiere Nutztiere Wildtiere NaturJedes Lebewesen besitzt angeborene Rechte und hat seine Daseinsberechtigung, ein Anrecht auf Schutz vor Leid, Einschluss, Ersticken, Verletzung und Tod. Es sei denn dieser ist aus freienstücken gewünscht. Wenn die Technologie Lebewesen in Räumen, Häusern, Hohlräumen, Trümmern, Tunneln oder unterirdischen Strukturen erkennt, gilt derselbe unmittelbare Rettungsauftrag. 10b. Vorrang des Lebens vor jeder anderen Bewertung Der Schutz des Lebens steht über: politischen Interessen militärischen Zielen wirtschaftlichen Erwägungen Ermittlungsstrategien GeheimhaltungsbedürfnissenKein Lebewesen darf aus taktischen, juristischen oder strategischen Gründen in einer Gefahrenlage zurückgelassen werden - Dies ist eine Straftat!Rettung erfolgt zuerst - Bewertung erfolgt danach ! 11. Verbot der Verzögerung durch Debatten oder Interessen** Es ist Verboten, das Vorliegen eines bestätigten Ortungsergebnisses durch: politische Diskussion militärische Abwägungen Geheimhaltungsinteressen institutionelle oder private Machtspiele wirtschaftliche oder geopolitische Motive zu blockieren oder zu verzögern. niemand darf: seiner Freiheit beraubt werden auch wenn er ggf Straftäter ist und sich stellen möchteWenn trotz bestätigter Detektion nicht gehandelt wird, tragen alle die volle Verantwortung für mögliche Schäden, Todesfälle mit all ihren Konsequenzen. 12. Es zählt nur die Wahrheit, nichts andres** Wenn die Technologie; Menschen, Tier, Lebewesen lokalisiert wurde, hat die Rettung höchste Priorität und muss sofort gehandelt werden. Jede Verzögerung, sei es Sekunde oder Stunde ist ein Verbrechen an der Menschlichkeit. Wenn der Zugang bzw das erreichen der verschüttenden, verschleppten, versteckten, geflüchteten, Person, erschwert ist, muss sich Zugang egal unter welcher Massnahme geschaffen werden. Hier ist sofortiger Handlungsbedarf. Verschüttete, verschleppte, versteckte, isolierte, Personen, haben ein Hilfebedürfnis und versuchen sich 100% schon länger bemerkbar zu machen bzw suchen Hilfe, wie es in meinen Fall und meiner Hilfegesuche ist. Jede Maßnahme, was das Retten der Person/Personen oder Tieren gefährdet ist als eine Straftat zu werten und muss vor dem internationalen Strafgerichtshof verfolgt und bestraft werden. Kein Lebewesen, Kein Tier, kein Mensch darf willkürlich der Freiheit entzogen werden. Jeder Mensch hat das Recht, seinen Ort und sein Umfeld in dem es Leben möchte selbst zu wählen! Gerade in Zeiten des digitalen Wandels durch eine immer schneller wachsende unwissenden Ki Community, durch deepfake, deepspeach und künstlichen-menschen und herbeigeführtes isolieren durch digitales abschirmen bzw. unkenntlich machen, hilfesuchender Personen, ist Gefahr in Verzug und die Technologie darf unter Militärischer-Regeierungs-Aufsicht angewandt werden. Jede nicht wahrgenommene und missachtende Rettungsmaßnahme, ist wie ein versuchter Mord, Todschlag zu werten und wird national, international, öffentlich geahndet und strafrechtlich mit anschließender Sicherheitsverwahrung verfolgt. Warum, diese Harte Entscheidung Die frage stellt sic