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Die Sicherungsmaßnahme ist ein Rechtsinstitut mit langer Geschichte, das im institutionellen System des Zwangsvollstreckungsverfahrens eine besondere Stellung einnimmt. Konkret handelt es sich um eine bereits im Vorfeld einsetzbare und anwendbare restriktive Maßnahme, deren Wesen im Schutz der Interessen des Rechteinhabers, in der klassischen Erfüllung der betreffenden Verpflichtung vor der Durchsetzung der Befriedigung sowie in einer möglichst effizienten, einheitlichen und effektiven Durchführung der Verfahren liegt. Durch die Sicherungsmaßnahme wird die Verfügungsgewalt des Schuldners (Steuerpflichtigen) eingeschränkt, um die Eintreibung der Forderung zu erleichtern. Da das Eigentumsrecht als verfassungsmäßiges Grundrecht jedoch nicht ohne Rechtfertigung eingeschränkt werden kann, stellt das Gesetz strenge, konjunktivische Voraussetzungen an die Möglichkeit der Anordnung des Rechtsinstituts. Das Rechtsinstitut der Sicherungsmaßnahme ist ein Spezifikum des Zwangsvollstreckungsrechts und findet sich dementsprechend sowohl in der gerichtlichen als auch in der finanzbehördlichen Zwangsvollstreckung wieder. Es kann Situationen geben, in denen ein begründeter Verdacht besteht, dass der Schuldner (Steuerzahler) durch arglistiges Verhalten oder andere Transaktionen sein Vermögen seiner Verfügung entziehen und dadurch die Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch das Gericht oder die Steuerbehörde verhindern würde. Das Vollstreckungsgericht oder das Nationales Finanz- und Zollamt können dann das Rechtsinstitut der Sicherungsmaßnahme nutzen, um das Vermögen des Schuldners (Steuerpflichtigen) vor der Befriedigungsvollstreckung zu beschränken und so ein Sicherungsverweigerungsverhalten des Schuldners (Steuerpflichtigen) zu unterbinden und die Beitreibung der Forderung sicherzustellen. Die vorliegende Studie untersucht das Rechtsinstitut der Sicherungsmaßnahmen in der gerichtlichen Zwangsvollstreckung und der finanzbehördlichen Zwangsvollstreckung. Dabei werden diese beiden Bereiche der Zwangsvollstreckung anhand einer vergleichenden Analysemethode detailliert untersucht und dargestellt, wobei die Besonderheiten und Unterschiede der Rechtsinstitute hervorgehoben werden.